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Einspruch wegen Rechtsverletzung; Rechtsmittelfrist; Verfahrensstadium

JudikaturAllgemeines StrafrechtAlois BirklbauerJSt-Slg 2019/26JSt 2019, 271 Heft 3 v. 1.5.2019

§ 106 StPO, § 107 StPO

Der Zweck von §§ 106 f StPO spricht geradezu dafür, dass gerichtlicher Rechtsschutz – innerhalb der Einspruchsfrist – generell gewährleistet werden sollte und nicht bloß in jenen Fällen, wo Anklage erhoben wurde oder die (wenn auch erst danach) behauptete Rechtsverletzung noch vor Beendigung des Ermittlungsverfahrens erfolgte.

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