Während das im Manz-Verlag erschiene „Große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“ ein aus aneinandergereihten Beiträgen verschiedener Autoren bestehendes System ist, ist der vorliegende Praktikerkommentar aus dem Hause LexisNexis als klassischer Kommentar aufgebaut, der aber eben nur die Bestimmungen des (auch nach eigenem Bekunden der Herausgeber im Vorwort) nicht scharf abgrenzbaren Gebiet des „Wirtschaftsstrafrechtes“ erläutert und kommentiert. Darin war den Ausführungen der Herausgeber im Vorwort zu Folge eine Lücke zu erblicken, welche durch das vorliegende Werk nunmehr geschlossen wird. Die solcherart von insgesamt 24 Autoren hauptsächlich aus der Rechtsanwaltschaft, teils aber auch aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft erläuterten Bestimmungen sind im Wesentlichen die Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen (§§ 19a bis 20c sowie 26 StGB und sodann zahlreiche Bestimmungen des besonderen Teils des StGB, welche gegen fremdes Vermögen, gegen die Integrität der Umwelt oder gegen die Integrität des Staates und seiner Vollziehung von Rechtsnormen bzw seiner Beamtenschaft gerichtetes Verhalten pönalisieren. Außerdem kommentiert das Werk im Anschluss daran strafrechtliche Bestimmungen im Aktiengesetz, Bankwesengesetz, Börsegesetz, GmbH-Gesetz, Immobilieninvestitionsfondsgesetz, Investmentfondsgesetz, Kapitalmarktgesetz, Markenschutzgesetz, Musterschutzgesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz, Sortenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Produktpirateriegesetz, im UWG sowie die ersten neun Paraphagen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes.