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Nur einfache Verwirklichung des § 269 StGB bei Widerstand gegen mehrere Beamte

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/49JSt 2019, 173 Heft 2 v. 1.3.2019

§ 269 Abs 1 StGB

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur einmal verwirklicht.

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