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Bei Aufhebung eines Schuldspruchs nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB kann nicht § 297 Abs 1 erster Fall StGB übrig bleiben

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/44JSt 2019, 172 Heft 2 v. 1.3.2019

§ 297 Abs 1 StGB

Muss der Schuldspruch wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB aufgehoben werden, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.

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