§ 44 StVG, § 45 StVG, § 46 StVG, § 120 Abs 3 StVG
Den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs 1 Z 7 iVm § 44 Abs 1 StVG erfüllt, wer eine ihm zugewiesene Arbeit, die weder mit Lebensgefahr noch der Gefahr eines schweren Schadens an der Gesundheit verbunden ist, trotz Abmahnung nicht verrichtet. (1)