Die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft löst gewisse verfahrensrechtliche Folgen bzw Pflichten aus. Die Staatsanwaltschaft kann wegen Unzuständigkeit oder aus mangelnder Strafbarkeit einstellen. Dieser Artikel beleuchtet die verfahrensrechtlichen Konsequenzen einer Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.