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Zum Vorkommen von Beweismitteln in der Berufungsverhandlung

Newsletter(Be-)Merkenswerte JudikaturJSt-NL VÖStV 2019/4JSt 2019, 4 Heft 2 v. 1.3.2019

OGH, 16.10.2018, 11 Os 82/18w

Eine für die Praxis der Strafverteidigung wesentliche prozessuale Frage stellt der OGH wie folgt klar:

Mit (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltendem) Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 18. April 2016, GZ 78 Hv 93/15y-55, wurde Harald R***** je eines Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (I/1), nach § 83 Abs 1 StGB (I/2) sowie nach §§ 15, 83 Abs 1 StGB (II) und der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (I/3) schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Privatbeteiligten Quan F***** wurde ein (Teil-)Schmerzengeldbetrag zuerkannt.

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