§ 334 StPO
Die Teilaussetzung der Entscheidung hinsichtlich einzelner realkonkurrierender Taten ist nicht in das Urteil aufzunehmen, das über nicht von der Aussetzung betroffene Anklagepunkte ergeht. Sie stellt solcherart auch keine Nichterledigung dar.
OGH, 12.09.2018, 13 Os 22/18m
(RS0132217)