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Emeritierte Universitätsprofessoren und Lehrbefugnis iSd § 127 Abs 3 letzter Satz StPO

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/28JSt 2019, 74 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 127 Abs 3 StPO, § 163 BDG

Auch ein emeritierter und nicht mehr als Lehrender tätiger Professor einer in- oder ausländischen Universität verfügt über eine Lehrbefugnis iSd § 127 Abs 3 letzter Satz StPO (vgl VwGH 96/08/0215).

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