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Diversion auch hinsichtlich Anklageausdehnung möglich

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2019/21JSt 2019, 72 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 199 StPO, § 263 StPO

Diversionelles Vorgehen durch das Gericht ist auch hinsichtlich einer Tat zulässig, die Gegenstand einer Ausdehnung der Anklage ist. Dies gilt auch im Fall gleichzeitiger urteilsmäßiger Erledigung der ursprünglich angeklagten Tat.

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