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Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - Abmahnung

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2019/7JSt 2019, 63 Heft 1 v. 1.1.2019

§ 107 StVG, § 108 StVG, § 109 StVG, § 120 StVG

Eine Abmahnung gem § 108 Abs 2 erster Satz StVG ist keine Ordnungsstrafe, sondern ein Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten im Sinne des § 120 Abs 1 StVG, das keinem Vollzug zugänglich ist. (1)

Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Aufhebung einer Abmahnung besteht nicht. (2)

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