§ 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, § 28 Abs 1 SMG
Grenzüberschreitender Suchtgifthandel in der Variante der Bestimmung zur Aus- und Einfuhr steht zum mit Beziehung auf dasselbe Suchtgift und Überlassungsvorsatz verwirklichten Besitz im Inland gem § 28 Abs 1 1. und 2. Fall, Abs 2 SMG in echter Konkurrenz.