§ 126 Abs 1 Z 7 StGB, § 126 Abs 2 StGB
Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist.
OGH, 17.03.2018, 12 Os 19/18p
(RS0132077)
§ 126 Abs 1 Z 7 StGB, § 126 Abs 2 StGB
Für die Schadensberechnung ist nur der unmittelbar an der Sache selbst entstandene Schaden maßgebend, während ein mittelbarer Schaden nicht einzuberechnen ist.
OGH, 17.03.2018, 12 Os 19/18p
(RS0132077)