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Zu den Tatbestandsvoraussetzungen nach § 201 Abs 1 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/87JSt 2018, 508 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 201 Abs 1 StGB

Ob Gewaltanwendung zur Erreichung eines sexuellen Ziels „instrumentell“ erfolgt oder (auch) ein „Bedürfnis nach Machtausübung, Dominanz und Unterwerfung“ befriedigen soll, ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 201 Abs 1 StGB unerheblich.

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