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Vertagung einer Hauptverhandlung zum Zweck, Beweisergebnisse abzuwarten

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2018/57JSt 2018, 496 Heft 6 v. 1.11.2018

§ 55 Abs 1 StPO, § 226 StPO, § 276 StPO

Eine Vertagung der Hauptverhandlung zum Zweck, Beweisergebnisse abzuwarten, die in einem anderen Strafverfahren erst gewonnen werden sollen, entspricht nicht dem Gesetz.

OGH, 03.07.2018, 14 Os 39/18v

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