Durch das Jahressteuergesetz 2018 (BGBl I 2018/62) erfolgten einerseits Novellierungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.4.2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen in nationales Recht und andererseits Anpassungen an die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie Anpassungen an legistischen Maßnahmen im Bereich des Kriminalstrafrechts und des öffentlichen Sicherheitswesens.