§ 28 Abs 1 SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 32 StGB
Die aggravierende Wertung der mehrfachen Überschreitung der Grenzmenge verstößt nach der Auslegung der §§ 28 Abs 1, 28a Abs 1 SMG durch 12Os 21/17f nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.
§ 28 Abs 1 SMG, § 28 Abs 1 SMG, § 32 StGB
Die aggravierende Wertung der mehrfachen Überschreitung der Grenzmenge verstößt nach der Auslegung der §§ 28 Abs 1, 28a Abs 1 SMG durch 12Os 21/17f nicht gegen das Doppelverwertungsverbot.