vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei SMG-Delikten

BundesfinanzgerichtOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/62JSt 2018, 427 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 28a Abs 1 SMG, § 270 Abs 2 Z 5 StPO

Die in § 28a Abs 1 SMG angeführten Tathandlungen beziehen sich auf in der Suchtgiftverordnung erfasste, die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende und im Tatzeitpunkt tatsächlich vorhandene Wirkstoffe, weshalb im Urteil Feststellungen zur Beschaffenheit tatverfangener Substanzen im Zeitpunkt der Tatbegehung und zu einem darauf bezogenen Vorsatz erforderlich sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte