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Erschwerungsgrund der Begehung der Tat auch wegen der sexuellen Ausrichtung des Opfers

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/60JSt 2018, 427 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 33 Abs 1 Z 5 StGB

Die Begehung der Tat auch wegen der sexuellen Ausrichtung des Opfers (hier: Homosexualität) als besonders verwerflicher Beweggrund iSd § 33 Abs 1 Z 5 StGB.

OGH, 13.02.2018, 14 Os 121/17a
(RS0132007)

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