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Raub von Schlaftabletten und Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/57JSt 2018, 427 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 142 Abs 2 StGB

Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde.

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