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„Accidit in puncto, quod non speratur in anno.“11Übersetzung: „In einem Augenblick kann geschehen, was man sich in einem Jahr nicht erhofft hätte.“ - Wahlspruch des Habsburger Kaisers Ferdinand I. - Die forensische Untersuchung und ihre steuerrechtlichen bzw finanzstrafrechtlichen Implikationen

AufsätzeStrafprozess und ForensikKorbinian Robin Rauch , Hubertus von Seilern-Aspang , Michael HeileggerJSt 2018, 404 Heft 5 v. 1.9.2018

In der Praxis lässt sich der Zufall, zB in Form des Urlaubs/Krankenstands eines Mitarbeiters, als ein internes die forensische Untersuchung auslösendes Ereignis identifizieren. Begründet werden kann dies damit, dass Fraudster in der Regel Abwesenheiten scheuen, um das von ihnen etablierte System nicht zum Einsturz zu bringen. Aufbauend auf den Auslöser beauftragen Unternehmen forensische Experten zur systematischen Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Feststellung des Schadens. Steuerrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sind – um das Ausmaß des Schadens zu minimieren – jedenfalls von Beginn an zu berücksichtigen.

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