In der Praxis lässt sich der Zufall, zB in Form des Urlaubs/Krankenstands eines Mitarbeiters, als ein internes die forensische Untersuchung auslösendes Ereignis identifizieren. Begründet werden kann dies damit, dass Fraudster in der Regel Abwesenheiten scheuen, um das von ihnen etablierte System nicht zum Einsturz zu bringen. Aufbauend auf den Auslöser beauftragen Unternehmen forensische Experten zur systematischen Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Feststellung des Schadens. Steuerrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sind – um das Ausmaß des Schadens zu minimieren – jedenfalls von Beginn an zu berücksichtigen.