2008 erstellte das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie eine viel beachtete Studie zur Legalbewährung von NEUSTART KlientInnen, in der mittels umfassender Auswertung von Strafregistern festgestellt wurde, ob und in welcher Weise die KlientInnen der Bewährungshilfe (BWH), des Tatausgleichs (TA) sowie gemeinnütziger Leistungen (VGL) nach ihrer Betreuung neuerlich straffällig und gerichtlich verurteilt wurden. Diese Studie aus 2008 wurde nun repliziert und um Fälle aus der Haftentlassenenhilfe (HEH) ergänzt.