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„Eine“ Grenzmenge und § 28a Abs 1 SMG

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/47JSt 2018, 337 Heft 4 v. 1.7.2018

§ 28a Abs 1 SMG

Der zur ständigen Rechtsprechung gewordene Ansatz, welcher auf exakter Abgrenzbarkeit einzelner Grenzmengen iSd § 28b SMG zueinander beruht, ist logisch nicht mehr gültig, weil das Wort „übersteigend“ in § 28b SMG keine Begrenzung nach oben zulässt und das Wort „eine“ – anders als vor BGBl I 2007/110 – nicht mehr als Zahlwort verstanden werden kann. Da eine gesetzliche (auf exakt eine Grenzmenge bezogene)

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