Wie angekündigt werden – auf Anregung der der geschätzten Leserschaft – in unregelmäßigen Abständen die Grundzüge des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens überblicksweise dargestellt. Aufgrund des Umfangs der Umsetzung von verfassungsrechtlich gewährleisteten subjektiven Rechten, sonstigen Verfassungsgeboten sowie von Primärrecht der EU im Bereich des Finanzstrafrechts durch § 56 FinStrG wird dieser Aspekt in zwei gesonderten Teilen behandelt. Dieser Teil nimmt Bezug auf die im letzten Beitrag behandelte Aufzählung der Umsetzungserfordernisse und die dargestellte Systematik und führt die Darstellung der Prinzipien fort.