Am Rande eines Strafverfahrens in Wien, in dem sich ein Verteidiger auffälliger Kleidung bediente, ist deshalb jüngst eine Diskussion um den anwaltlichen Dresscode in Österreich entflammt. Der Präsidentenrat des ÖRAK sprach daraufhin eine Empfehlung aus, in Hauptverhandlungen vor den Kollegialgerichten das anwaltliche Amtskleid zu tragen.