Aus gegebenem Anlass
Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen diskutierten zuletzt wieder vermehrt das Für und Wider des Tragens von Talaren in Gerichtsverhandlungen. Derzeit ist das Erscheinen im Talar lediglich in Verhandlungen vor dem OGH und den Geschworenengerichten Usus. Weder das Gesetz noch Standesrichtlinien verpflichten dazu. Anlass der Diskussion ist ein aktuell im Zentrum des medialen Interesses stehendes, gemeinhin als „BUWOG-Prozess“ bekanntes (noch anhängiges) Strafverfahren. Drei Onlinemedien berichten regelmäßig mittels Nachrichtenticker live aus dem Gerichtssaal über den Verfahrensinhalt und über auf den ersten Blick nebensächliche Vorgänge am Rande des Prozesses, darunter die Kleiderwahl zweier Verteidiger. Zur Veranschaulichung: