1. Einleitung
Der Titel „Rationalität und Strafverteidigung“ erscheint auf den ersten Blick wie ein tautologischer Schluss. Was ist Strafverteidigung, wenn nicht juristisches Denken und Handeln im Geiste der Vernunft? Die Aufarbeitung des Themas erfordert eine Verortung der Strafverteidigung in der Gegenwart.1 Wissenschaft und Praxis haben die Strafverteidigung im Laufe der vergangenen 15 Jahre als Gegenstand der Betrachtung entdeckt. Dieser Prozess führte zu einem Erstarken des Selbstbewusstseins und zur Vertiefung der Anerkennung der Verteidigung als Wesensmerkmal des Strafprozesses durch Gesetzgebung und Justiz. Geleitet von der Methode des kritischen Rationalismus verkörpert sie Zweifel nicht nur hinsichtlich der Tatfrage, sondern, immer so es der Verteidigung dient, auch hinsichtlich Gesetz, Rsp und gesellschaftlicher Phänomene (etwa Einfluss der Medien) innerhalb wie außerhalb von konkreten Strafverfahren.