Was hat Populismus mit dem Strafverfahren zu tun?, fragte ich mich, als ich die ehrende Einladung erhielt, zu diesem Thema zu den österreichischen StrafverteidigerInnen zu sprechen. Ist dieser Begriff nicht dem politischen Diskurs vorbehalten? Welcher Strafverteidiger, welche Richterin, welcher Staatsanwalt will mit seinem prozessualen Vorgehen vorgaukeln, einfache Antworten auf komplexe Fragen zu haben, will dem „Mann von der Straße“ eine Stimme geben oder die Volksseele mit einem Sündenbock versorgen, auf den man die Schuld für den jeweils vorherrschenden Missstand in der Gesellschaft schieben kann?