Die von André Bohn verfasste Monographie wurde im Jahre 2016 von der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommen. Die Arbeit widmet sich der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten im Strafverfahren nach § 362 dStPO (vgl §§ 355 f öStPO).
Die von André Bohn verfasste Monographie wurde im Jahre 2016 von der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommen. Die Arbeit widmet sich der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten im Strafverfahren nach § 362 dStPO (vgl §§ 355 f öStPO).