Art 6 Abs 1 EMRK
Wenn eine Verurteilung hauptsächlich auf der Aussage eines beim Prozess abwesenden Zeugen basiert, muss es genügend ausgleichende Faktoren geben, insbesondere Maßnahmen, die eine faire und sorgfältige Beurteilung
Seite 268
Art 6 Abs 1 EMRK
Wenn eine Verurteilung hauptsächlich auf der Aussage eines beim Prozess abwesenden Zeugen basiert, muss es genügend ausgleichende Faktoren geben, insbesondere Maßnahmen, die eine faire und sorgfältige Beurteilung
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