vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wohnsitz von Zeugen, Delegierung und Videokonferenz

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/35JSt 2018, 265 Heft 3 v. 1.5.2018

§ 39 StPO, § 247a Abs 1 StPO

Der Wohnsitz eines zu vernehmenden Zeugen im Sprengel des zuständigen Gerichts steht einer Delegierung auch dann entgegen, wenn es in Betreff der angedachten Vernehmung per Videokonferenz am Einverständnis bzw übereinstimmenden Antrag der Verfahrensparteien iSd § 247a Abs 1 zweiter Satz StPO fehlt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte