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Anzeigepflicht nur bei Wahrnehmungen im Rahmen hoheitlicher Befugnisse

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/29JSt 2018, 264 Heft 3 v. 1.5.2018

§ 78 StPO, § 45 Abs 3 BDG, § 302 Abs 1 StGB

§ 78 Abs 1 StPO schränkt die Anzeigepflicht auf Straftaten, die den „gesetzmäßigen Wirkungsbereich“ einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle betreffen, also auf Wahrnehmungen im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse, ein.

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