OGH, 06.09.2017, 13 Os 78/17w
Der novellierte Begriff der Gewerbsmäßigkeit wird vom OGH ständig weiter definiert und dabei auch klar aufgezeigt, dass sich Verteidiger nicht auf amtswegiges Vorgehen verlassen sollten:
Mit Blick auf § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO bleibt anzumerken, dass die Subsumtion der vom Schuldspruch A 1 erfassten Taten unter § 28a Abs 2 Z 1 SMG rechtsfehlerhaft ist: