OGH, 03.10.2017, 14 Os 71/17y
Der OGH hält im Kern fest:
Gestützt auf die Verantwortung des Angeklagten, wonach er sich nur verteidigen habe wollen, reklamiert die Fragenrüge (Z 6) die Stellung einer Eventualfrage nach dem Verbrechen des Totschlags nach §§ 15, 76 StGB.