Jan Bockemühl, Rechtsanwalt und mittlerweile Honorarprofessor an der Universität Regensburg, hat das Handbuch unlängst in 7. Auflage herausgegeben. Gegenüber der im Jahre 2015 erschienen 6. Auflage (siehe dazu die Rezension in JSt 2015, 163 f) machten – trotz der wenig umgesetzten „groß angekündigten StPO-Reform“ – vor allem Neuerungen wie das 3. Opferrechtsreformgesetz mit den Erweiterungen der Rechte und Befugnisse von Verletzten und Zeugen, zahlreiche Änderungen im Wirtschaftsstrafrecht, weitreichende Änderungen im Sexualstrafrecht oder die umfassende Reform der Vermögensabschöpfung eine Neuauflage erforderlich. In dieser haben sich zahlreiche Autoren der „1. Stunde“ aus Altersgründen aus dem Autorenteam zurückgezogen. Neue Autorinnen und Autoren sind hinzugekommen (Vorwort S. V), die teilweise die Fortsetzung der bisherigen Bearbeitungen übernommen haben und dies durch eine Doppelnennung der Autorenschaft zum Ausdruck bringen. Das seit der 1. Auflage proklamierte Ziel, Expertenwissen auf sämtlichen, für den Fachanwalt Strafrecht relevanten, Gebieten des Strafrechts zu vermitteln (S. VII), gilt auch für die aktuelle Auflage.