vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Interessenkonflikt beim Vertreter des Verbandes - Gericht ist nicht zum Eingreifen verpflichtet

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2018/7JSt 2018, 166 Heft 2 v. 1.3.2018

§ 16 Abs 2 VbVG

In das Recht des belangten Verbandes, über seine Vertretung im Verbandsverantwortlichkeitsverfahren selbst zu entscheiden, darf das Gericht nicht eingreifen. Im Fall des Einschreitens eines Wahlverteidigers besteht bei bewusst eingegangener Interessenkollision auch keine Pflicht des Gerichts, für den belangten Verband eine andere Vertretung zu bewirken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte