Wie angekündigt, werden – auf Anregung der geschätzten Leserschaft – in unregelmäßigen Abständen die Grundzüge des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens überblicksweise dargestellt. Aufgrund des Umfangs der Umsetzung von verfassungsrechtlich gewährleisteten subjektiven Rechten, sonstige Verfassungsgeboten sowie von Primärrecht der EU im Bereich des Finanzstrafrechts durch § 56 FinStrG wird dieser Aspekt in zwei gesonderten Teilen behandelt. Der erste Teil behandelt die überblicksartige Aufzählung der Umsetzungserfordernisse, gibt eine kurze Systematik des § 56 FinStrG wieder und beginnt mit der Darstellung der ersten Prinzipien.