Mit dem Regierungsprogramm 2017–20221 ist jenes Arbeitsprogramm ersichtlich, das die Ministerialentwürfe und Regierungsvorlagen der nächsten Jahre und damit diese Rubrik prägen wird. Das ist Grund genug, dieses Programm näher zu betrachten. Darin liegt auch eine Basis dafür, um ex post zu beurteilen, was tatsächlich umgesetzt wurde. Vorweg kann festgehalten werden, dass das Programm va im materiellen Recht keine neue Perspektiven enthält, im Prozessrecht ganz spannend sein könnte und im Vollzugsrecht ausreichend neutral formuliert ist, um die schlimmsten Ängste zu schüren wie auch ihr Gegenteil aufkommen zu lassen. Diesbezüglich sind dann eher die realpolitischen Hintergründe erklärend und wenig Positives erwarten lassend.