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Finanzstrafbehördliche oder gerichtliche Zuständigkeit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung

JudikaturBundesfinanzgerichtJSt-Slg 2018/13JSt 2018, 68 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 53 FinStrG, § 59 FinStrG, § 89 FinStrG, § 150 FinStrG, § 152 FinStrG

Die Rechtmäßigkeit von Sicherungsmaßnahmen ist im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe zu beurteilen.

BFG, 09.10.2017, RV/5300016/2015
(Revision nicht zulässig)

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