vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässige Oberbekleidung11Siehe auch JSt-Slg 2017/74, 590.

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2018/10JSt 2018, 64 Heft 1 v. 1.1.2018

§ 20 StVG, § 39 StVG, § 120 StVG, § 121 StVG, § 122 StVG

Das Recht auf Tragen der eigenen Oberbekleidung steht nicht unbeschränkt zu. (1)

Gem § 20 Abs 2 StVG findet die Ausübung jedes im Strafvollzugsgesetz normierten subjektiven Rechtes ihre Grenze in der mit dem Strafvollzug wesensnotwendig verbundenen Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung. (2)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!