Die Delikte des Missbrauchs der Amtsgewalt und der Untreue im Gemeindebereich beschäftigen seit geraumer Zeit vermehrt die österreichische Justiz. In einigen Fällen kam es bereits zu Verurteilungen von Bürgermeistern, Mitgliedern des Gemeindevorstandes und Mitgliedern des Gemeinderates. Die Strafbarkeit des Prüfungs(Kontroll)ausschusses einer Gemeinde wurde bislang kaum behandelt, wirft jedoch einige Fragen auf, die anhand der uE kritischen Tatbestandmerkmale diskutiert werden.