§ 19a StGB als neueste vermögensrechtliche Sanktion birgt nicht unerhebliche dogmatische und kriminalpolitische Probleme. Seit der Einführung der Konfiskation durch das strafrechtliche Kompetenzpaket 2011 (BGBl I 2010/108) wird ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt. Dahinter steht die Überlegung, ob und inwiefern Nebenstrafen überhaupt eine Bereicherung des strafrechtlichen Sanktionensystems darstellen können.