Ab 1750 begann eine Debatte in Europa, in deren Kern drei Wörter standen. Dazu zählen neben dem Strafrecht und der Strafpraxis auch die Strafjustiz. Die Bevölkerung wurde aufgeklärt und sah in der Hinrichtungspraxis und dem Einsatz von Folter zur Wahrheitsfindung einen Skandal. Mehr noch: Es war und ist keinesfalls einfach, eine Schnittmenge der andersgearteten Auslegungen in der Debatte zu finden. Luther hat es fertiggebracht, mit einer authentischen Feder zu arbeiten und sich genau der komplexen Themenstellung zu nähern. Das zu rezensierende und vorliegende Opus entspricht seiner überarbeiteten Habilitationsschrift. Der Autor wertet einen Querschnitt von Preisschriften aus, welche als Lösungen auf die im Jahr 1777 von der Berner Ökonomischen Gesellschaft ausgeschriebene Preisfrage entstanden. Die Nutzbarmachung ist deshalb bedeutsam, weil sie sowohl das materielle als auch das formelle Strafrecht beinhaltet.