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§ 4 StVG Zum Entscheidungszeitpunkt und zur Abgrenzung von der bedingten Entlassung; keine Interferenz zur Erwirkung der Übernahme der Strafvollstreckung

JudikaturGeneralprokuraturJSt-GP 2017/7JSt 2017, 595 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 4 StVG

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