§ 143 Abs 1 StGB
Das bloße Erfordernis, vor dem tatsächlichen Einsatz der Waffe deren Umhüllung entfernen zu müssen, steht der Annahme der Verwendung dieser Waffe anlässlich eines Raubes und solcherart der Subsumtion nach § 143 Abs 1 zweiter Fall StGB nicht entgegen.