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Ob eine terroristische Vereinigung auch legale Ziele verfolgt, ist bedeutungslos

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/85JSt 2017, 590 Heft 6 v. 1.11.2017

§ 278b StGB, § 278c Abs 3 StGB

Ob eine terroristische Vereinigung neben ihrer vereinigungsspezifischen Zweckausrichtung auch legale Ziele verfolgt, ist für die Strafbarkeit nach § 278b StGB ohne Bedeutung. Hier: Beurteilung der im Irak den Islamischen Staat bekämpfenden Miliz Asa´ib Ahl al-Haqq.

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