§ 278b StGB, § 278c Abs 3 StGB
Ob eine terroristische Vereinigung neben ihrer vereinigungsspezifischen Zweckausrichtung auch legale Ziele verfolgt, ist für die Strafbarkeit nach § 278b StGB ohne Bedeutung. Hier: Beurteilung der im Irak den Islamischen Staat bekämpfenden Miliz Asa´ib Ahl al-Haqq.