Seit dem Inkrafttreten des StPRG 2004 sind in Literatur und Judikatur gewisse Inkonsistenzen zur Frage der Anwendung bzw Auslegung der einzelnen Unzuständigkeitsregelungen in der StPO wahrzunehmen. Der Beitrag geht den Gründen hiefür nach und versucht, diese auf eine einheitliche Handhabung zurückzuführen.
Deskriptoren: Unzuständigkeit; Anschuldigungsbeweis; Verdachtsprüfung.