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Verteidigerwechsel begründet kein Recht auf Beweiswiederholung

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2017/81JSt 2017, 497 Heft 5 v. 1.9.2017

§ 57 StPO, § 238 Abs 1 StPO, § 246 StPO, § 249 Abs 1 StPO, § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Aus einem Wechsel der Person des Verteidigers ist per se kein Recht auf Wiederholung einer Beweisaufnahme ableitbar.

OGH, 05.04.2017, 15 Os 18/17h
(RS0131378)

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