§ 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 269 StGB
Die Abgabe eines gezielten Schusses auf einen Beamten stellt Gewaltanwendung und nicht gefährliche Drohung iSd § 269 StGB dar, auch wenn das Ziel verfehlt wird.
OGH, 05.04.2017, 15 Os 18/17h
(RS0131380)
§ 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 269 StGB
Die Abgabe eines gezielten Schusses auf einen Beamten stellt Gewaltanwendung und nicht gefährliche Drohung iSd § 269 StGB dar, auch wenn das Ziel verfehlt wird.
OGH, 05.04.2017, 15 Os 18/17h
(RS0131380)